Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent
Das BMAS hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2026 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,9 Prozent betragen. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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