Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst mit Mindestlohngesetz vereinbar
20150505CEST161257+0100 Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst mit Mindestlohngesetz vereinbar Ein Arbeitnehmer im Rettungsdienst hat aufgrund des Mindestlohngesetzes keinen Anspruch auf Zahlung weiterer Vergütung für Bereitschaftszeiten. Das hat das Arbeitsgericht Aachen mit Urteil vom 21.04.2015 entschieden. …
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