Zuzahlungen und Selbstmedikation geltend machen
20160308CET170202+0100 Zuzahlungen und Selbstmedikation geltend machen Werden Arzneimittelausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht zählen sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation, wie etwa Schmerz- und Erkältungsmittel dazu. Der Nachweis gelingt etwa mithilfe der Apotheke. …
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