Absage eines OP-Termins darf nichts kosten
20160526CEST123024+0100 Absage eines OP-Termins darf nichts kosten Wenn Kliniken Patienten zum Schadensersatz verpflichten, wenn sie Operationstermine absagen, ist dies nicht rechtens, entschied das Amtsgericht München. Eine Münchnerin hatte eine Termin für eine Schönheits-OP vereinbart, diesen dann aber zunächst telefonisch und dann schriftlich abgesagt. …
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