Einfrieren von Ei- und Samenzellen keine künstliche Befruchtung
20160624CEST155413+0100 Einfrieren von Ei- und Samenzellen keine künstliche Befruchtung Auch krebskranke Patienten müssen Kosten für das Einfrieren von Ei- und Samenzellen selbst tragen – die Kasse darf dies nicht bezuschussen, wie das Landesozialgericht Hessen entschied. Das Hessische Landessozialgericht verhandelte einen Fall, in dem eine Betriebskrankenkasse per Satzung ihren Versicherten mit nachgewiesener Krebserkrankung einen Zuschuss in Höhe von maximal 1.200 Euro zu den Kosten einer Kryokonservierung gewähren wollte. …
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