Zur Genehmigung der Verlegung eines Praxissitzes
20160804CEST160450+0100 Zur Genehmigung der Verlegung eines Praxissitzes Ärzte oder Psychotherapeuten dürfen ihren Praxissitz nur verlegen, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen. Die Verlegung des Praxissitzes von einem nicht gut versorgten Stadtteil oder Bezirk in einen Bezirk mit einer bereits sehr hohen Überversorgung darf deshalb im Regelfall nicht genehmigt werden. …
Read More →