Biozidprodukt darf nicht als "hautfreundlich" vermarktet werden
Die Drogeriemarktkette dm bot ein Desinfektionsmittel zum Verkauf an, das auf dem Etikett u.a. als „hautfreundlich“ beschrieben wurde. Der Europäische Gerichtshof hat dies nun als irreführend erachtet. Geklagt hatte die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Sie ist der Ansicht, dm habe gegen die Verordnung über Biozidprodukte verstoßen. Nach der Verordnung dürfen diese nicht in …
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