Praxisinhaber verantwortlich für korrekte Meldung
Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer medizinischen Fachangestellten ist voll versicherungspflichtig. Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten. Dies hat das Landessozialgericht in NRW entschieden. Eine medizinische Fachangestellte war bei einer hausärztlichen Gemeinschaftspraxis von April bis Oktober 2023 mit durchschnittlich 2 Stunden pro Woche und für 80 Euro monatlich beschäftigt. Nach dem …
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