Kosten einer Ärztin für häuslichen Behandlungsraum nicht abzugsfähig
20171103CET161452+0100 Kosten einer Ärztin für häuslichen Behandlungsraum nicht abzugsfähig Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen. Die Klägerin ist als Augenärztin an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt. …
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