Befreiung von der Umsatzsteuer erfordert Tätigkeitserlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
20170405CEST175609+0100 Befreiung von der Umsatzsteuer erfordert Tätigkeitserlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) hat entschieden, dass für eine Befreiung von der Umsatzsteuer eine bestandene Prüfung zum Heilpraktiker nicht ausreicht, sondern grundsätzlich eine Tätigkeitserlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erfordere. Eine Tätigkeit als „Heiler“ (Handauflegen) sei keine Tätigkeit im Sinne des Heilpraktikergesetzes. …
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