Krankenkasse muss Gebühren für Rettungsfahrt erstatten
Auch wenn nach einem Krankentransport nicht unmittelbar eine Behandlung in der Notaufnahme erfolgt, muss die Kasse die Kosten tragen. Ein Mann war aufgrund einer Blutzuckerentgleisung zu Hause zusammen gebrochen und mit dem Rettungsdienst in die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses befördert worden. Behandelt wurde er dort allerdings erst, nachdem er zuvor vom ambulanten Notdienst neben der …
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