Aufwendungen für künstliche Befruchtung auch in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft steuerlich abzugsfähig
20180103CET141547+0100 Aufwendungen für künstliche Befruchtung auch in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft steuerlich abzugsfähig Aufwendungen einer empfängnisunfähigen Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung führen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu einer außergewöhnlichen Belastung – und zwar auch dann, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebende Klägerin entschloss sich aufgrund ihrer Unfruchtbarkeit, ihren Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung mithilfe eines anonymen Spenders zu verwirklichen (sog. …
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