Arbeitgeber haftet für zu niedriges Elterngeld
Verändert eine verspätete Lohnzahlung den Elterngeldanspruch zulasten der Eltern, dann muss der Arbeitgeber diese Differenz ausgleichen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gab jetzt mit Urteil vom 27.05.2020 (Az. 12Sa 716/19) einer zahnmedizinischen Assistentin Recht, die für ein höheres Elterngeld stritt. Ihr Arbeitgeber, ein Zahnarzt, hatte vor der Geburt des Kindes den monatlichen Bruttolohn für die drei Monate …
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