Ärzte-Siegel irreführend
Ärztinnen und Ärzte können sich gegen vierstelliges Entgelt als sogenannte „Top Mediziner“ beziehungsweise „Focus Empfehlung“ auszeichnen lassen – bis dato, da das Landgericht München jetzt einer Unterlassungsklage stattgab. Einmal im Jahr erscheint im Magazin „FOCUS Gesundheit“ eine Ärzteliste. Gegen eine zu bezahlende Lizenz in Höhe von rund 2.000 Euro netto erhalten Ärztinnen und Ärzte ein …
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