Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
Zum 1.1.2023 tritt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung in Kraft. Dabei werden die Arbeitsunfähigkeitsdaten von der Arztpraxis an die Krankenkasse elektronisch übermittelt. Aus diesen Daten wird eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung generiert. Diese kann dann vom Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse automatisiert abgerufen werden; sie enthält den Namen der beschäftigten Person, Beginn und Ende der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit, das Ausstelldatum …
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