Arzneimittelsicherheit hat Vorrang
Das Bundessozialgericht hatte darüber zu entscheiden, ob gesetzlich Versicherte bei regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten Anspruch auf Arzneimittel haben, die für die betreffende Indikation keine Zulassung erhalten haben. Das Bundessozialgericht verneinte diese Frage in seiner Entscheidung am 29.6.2023 (Az. B 1 KR 35/21 R). Unerheblich sei hierbei, ob die negative Bewertung durch die für Arzneimittelsicherheit zuständige …
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