Verkehrsunfall mit einem Rettungswagen
Beim Zusammenstoß eines Notarzteinsatzfahrzeugs mit einem bei grünem Licht querenden PKW wird der Schaden hälftig geteilt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt. Ein Rettungsdienstfahrer darf eine Kreuzung bei Rot nur überqueren, wenn er sich überzeugt hat, dass er von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wurde. Kommt es zur Kollision mit einem bei Grün querenden …
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