Verantwortung bei heilpraktischen Behandlungen
Das Landgericht München II hatte sich mit der Rechtsfrage zu beschäftigen, unter welchen Bedingungen Heilpraktiker die alleinige Verantwortung für eine Brustkrebsbehandlung übernehmen dürfen. Die Klägerin befand sich bereits in heilpraktischer Behandlung, als bei ihr der Verdacht auf einen bösartigen Tumor (Mama-Karzinom) aufkam. Die allein heilpraktische Behandlung des Knotens blieb ohne Erfolg. Nach Amputation ihrer Brust …
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