Zur Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit einer Krankengymnastin
20140102CET180832+0100 Zur Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit einer Krankengymnastin Im Fall einer selbstständig tätigen Krankengymnastin mit eigener Praxis und Mitarbeitern hatte das Finanzamt deren gesamte Einkünfte als gewerblich behandelt. Die hiergegen erhobene Klage vor dem Finanzgericht Hamburg war nur zum Teil erfolgreich. …
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