Auch Ungeimpfte können Anspruch auf Verdienstausfall haben
Eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall während der Corona-Quarantäne sprach das Verwaltungsgericht Freiburg jetzt einem Arbeitnehmer zu, der nicht gegen Covid 19 geimpft und erkrankt gewesen war. Dem Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung für einen Arbeitnehmer, der sich im Dezember 2021 nach einer SARS-CoV-2-Infektion in Quarantäne begeben musste, steht nicht entgegen, dass dieser keine Covid 19-Impfung in Anspruch …
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