Apotheker mit Gewissensbissen
Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, zugelassene Arzneimittel anzubieten. Das hat das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entschieden. Die Apothekerkammer Berlin hat ein berufsgerichtliches Verfahren gegen einen selbstständigen Apotheker eingeleitet. Dieser hat wiederholt die Abgabe der „Pille danach“ verweigert und sich in seiner Apotheke erst gar nicht mit diesen Arzneimitteln bevorratet. Der Apotheker beruft sich …
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