Friedenspflicht beim E-Rezept beschlossen
Fehlerhafte oder fehlende Angaben auf E-Rezepten sollen künftig nicht mehr zu Rechnungskürzungen von Krankenkassen bei Apotheken führen. Dieser Friedenspflicht, die rückwirkend seit 1. Januar 2024 und zunächst bis zum 31. Dezember 2024 gilt, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) zugestimmt. Vorangegangen waren langwierige Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag …
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