Übereinstimmende Gutachten bei Pflegebedürftigkeit
20150428CEST145513+0100 Übereinstimmende Gutachten bei Pflegebedürftigkeit Die Begutachtung als Grundlage für die Einstufung der Betroffenen in eine der drei Pflegestufen der Pflegeversicherung muss nach dem Willen des Gesetzgebers nach übereinstimmenden Maßstäben erfolgen. Private und soziale Pflegeversicherung folgen übereinstimmenden Grundsätzen: jeder Einwohner ist pflichtversichert, die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung, die Leistungen stimmen überein und für gerichtliche Streitigkeiten sind die Sozialgerichte zuständig. …
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