Apotheker darf sich in Zeitungsinterview kritisch äußern
Eine in den Niederlanden ansässige Online-Apotheke ging gerichtlich gegen einen Münchner Apotheker vor. Dieser äußerte sich in einem Zeitungsinterview – teils polemisch – über strukturelle Nachteile gegenüber Versandapotheken. Das Landgericht München II hat den Antrag zurückgewiesen. Inhaltlich ging es um Aussagen zu behaupteten Unterschieden zwischen Online-Apotheken und örtlichen Apotheken hinsichtlich deren Kostenstruktur, unterschiedlicher Steuerbelastungen und …
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