Keine steuerliche Förderung für Abriss und Neubau
Ein vermietetes Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die sogenannte Wohnraumoffensive steuerlich gefördert. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Die Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses erachteten die Sanierung des Gebäudes auf einen zukunftsfähigen Standard für unwirtschaftlich und entschieden sich stattdessen für den Abriss und die Errichtung eines neuen Einfamilienhauses. Den Ende …
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