Zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht bei neuen Arbeitsverhältnissen erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor. Der Kläger unterschrieb einen Arbeitsvertrag als Lagerist bei einem Reinigungsunternehmen zu einem Monatslohn von 3.000 Euro brutto. Er trat die Arbeit jedoch nie an, da er sich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses …
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