Corona-Überbrückungshilfe: Obergrenzen rechtmäßig
Die Begrenzung der Förderprogramme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Mit seinem Urteil vom 13.09.2024 (Az. Az. 16 K 5228/22) hat das Gericht eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding abgewiesen, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört. Die Klägerin …
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