Kündigung einer ungeimpften medizinischen Fachkraft
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das sogenannte Maßregelungsverbot. Das Maßregelungsverbot ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 612a BGB) und besagt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen darf, …
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