Keine Steuerermäßigung für Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt. Im Streitfall hatte die Klägerin ihre Wohnung mit einem Hausnotrufsystem ausgestattet. Der mit dem Anbieter geschlossene Vertrag beinhaltete die Bereitstellung des Hausnotruf-Geräts und …
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