Keine ermäßigte Besteuerung von Corona-Hilfen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind. Der Kläger führte als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb, der eine Gaststätte und ein Hotel umfasste. Im Jahr 2020 war er von zeitweisen betrieblichen Einschränkungen und Schließungen betroffen. Ihm wurden im Streitjahr …
Read More →