Krankenhäuser: Abrechnung von Notfallbehandlungen
Das Bundessozialgericht hat die Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme bei Notfallbehandlungen in einem Schockraum oder auf einer Schlaganfallstation (stroke unit) abgesenkt. Die Krankenhäuser können danach Notfallbehandlungen, die bisher nur ambulant abgerechnet werden konnten, vermehrt stationär abrechnen. Eine konkludente stationäre Aufnahme kann nach dem Urteil vom 29.8.2023 (Az. B 1 KR 15/22 R) auch bei einer …
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