Steuerliche Gewinnermittlung: Zur Berechnung von Überentnahmen
Bei der steuerlichen Gewinnermittlung eines Unternehmens sind Schuldzinsen dann nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem besonderen Fall nun eine interessante Entscheidung getroffen. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. Durch die gesetzliche Regelung (§ 4 Abs. …
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