Neuregelung des Anspruchs auf Einsichtnahme in die Patientenakte
Der Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientenakte soll anlässlich eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs teilweise neu geregelt werden. Insbesondere soll im Gesetz klargestellt werden, dass die erste Abschrift der Patientenakte unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden muss. Dadurch soll die Regelung in Einklang mit dem europäischen Datenschutzrecht gebracht werden. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums …
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