Werbung für Desinfektionsmittel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Verwendung der Angabe „hautfreundlich“ in der Werbung für ein Desinfektionsmittel unzulässig ist. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine bundesweit tätige Drogeriemarktkette. Diese bot ein Desinfektionsmittel zum Verkauf an, bei dem es sich um ein Biozidprodukt im Sinne der Biozidverordnung handelt. Auf dem Etikett des …
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