Aufteilung bleibt Aufteilung
20180123CET152754+0100 Aufteilung bleibt Aufteilung Ein Ehegatte kann seinen Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung durch Aufteilungsbescheid grundsätzlich nicht zurücknehmen – auch dann nicht, wenn sich dies im Nachhinein als nachteilig herausstellt. Das hat das Hessische Finanzgericht (FG) entschieden. …
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