Biberschaden im Garten ist keine außergewöhnliche Belastung
20180215CET155949+0100 Biberschaden im Garten ist keine außergewöhnliche Belastung Aufwendungen für die Errichtung einer Bibersperre und zur Beseitigung von Biberschäden im Garten sind keine steuermindernden außergewöhnlichen Belastungen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. …
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