BFH: Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten
20140625CEST143056+0100 BFH: Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist. Die Klägerin verkaufte eine vermietete Immobilie, die ihr elf Jahre lang gehört hatte. …
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