„Riester-Rente“: Für alle Beamten gilt die Zwei-Jahres-Frist

20141217CET140413+0100 „Riester-Rente“: Für alle Beamten gilt die Zwei-Jahres-Frist Der Bundesfinanzhof hat sich zu der Frage geäußert, ob Beamte im Hinblick auf eine zeitlich befristete Einwilligung zur Datenübermittlung eine Schlechterstellung bei der Altersvorsorgezulage („Riester-Rente“) im Vergleich zu Rentenversicherungspflichtigen hinzunehmen haben. Sowohl rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer als auch Beamte können die Altersvorsorgezulage erhalten. …

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