Den Gebührenrahmen des RVG überschreitende Anwaltskosten sind keine außergewöhnliche Belastungen
20150616CEST165840+0100 Den Gebührenrahmen des RVG überschreitende Anwaltskosten sind keine außergewöhnliche Belastungen Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass Anwaltskosten eines Zivilprozesses, die über den Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hinausgehen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden dürfen. Die Kläger, die ihren Prozess gewonnen hatten, machten für 2012 vorprozessuale Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend. …
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