Keine Änderung der Grunderwerbsteuer bei Insolvenz des Grundstückskäufers
Keine Änderung der Grunderwerbsteuer bei Insolvenz des Grundstückskäufers Beim Grundstückskauf führt der Ausfall der Kaufpreisforderung aufgrund einer Insolvenz des Käufers nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Der Entscheidung des BFH kommt über den Streitfall hinaus allgemeine Bedeutung zu. …
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