Zugbegleiter haben steuerlich keine regelmäßige Arbeitsstätte

20170121CET171150+0100 Zugbegleiter haben steuerlich keine regelmäßige Arbeitsstätte Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Zug-Servicemitarbeiterin, die ihren Dienst täglich am selben Bahnhof beginnt und beendet, dort dennoch keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, weil sie ihre Haupttätigkeit im Zug erbringt. Die Klägerin war im Streitjahr 2013 als Zug-Servicemitarbeiterin bei der DB Fernverkehr AG beschäftigt. …

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