Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter teilweise nicht zu versteuern
20170322CET201807+0100 Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter teilweise nicht zu versteuern Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung die Entschädigung für Zeitversäumnis nicht zu versteuern, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Steuerpflichtig bleibt demgegenüber die Entschädigung für Verdienstausfall. …
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