Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden im Insolvenzverfahren
20170519CEST161841+0100 Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden im Insolvenzverfahren Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer nicht für solche Steuerschulden haftet, deren Zahlung der Sachwalter im vorläufigen Insolvenzverfahren ausdrücklich nicht zugestimmt hat. Nachdem die Geschäftsführer einer GmbH einen Insolvenzantrag gestellt hatten, ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Eigenverwaltung an. …
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