6. September 2013 -
In Recht
20130906CEST180036+0100 Vorläufige Steuerfestsetzung auch bei Krankheit und Pflege Die Finanzverwaltung hat in einem aktuellen BMF-Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit und Pflege als außergewöhnliche Belastung Stellung genommen. Festsetzungen der Einkommensteuer sind nach dem neusten BMF-Schreiben vorläufig vorzunehmen, wenn sie die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer, die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten, die beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen, die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen, die Höhe der kindbezogenen Freibeträge sowie die Höhe des Grundfreibetrags betreffen. …
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