Kosten für ein Seminar ‚Meditativer Tanz‘ keine vorweggenommenen Betriebsausgaben
20131206CET162018+0100 Kosten für ein Seminar ‚Meditativer Tanz‘ keine vorweggenommenen Betriebsausgaben Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 26. August 2013 hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass Seminargebühren für „Meditatives Tanzen“ im entschiedenen Fall nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abzugsfähig sind. …
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