Außergewöhnliche Belastungen: Auch Prämien- und Bausparverträge des Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen
20150720CEST200844+0100 Außergewöhnliche Belastungen: Auch Prämien- und Bausparverträge des Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass in die Prüfung, ob ein Unterhaltsempfänger ein nur geringes Vermögen im einkommensteuerrechtlichen Sinn besitzt, auch Verträge mit fester Laufzeit wie Prämien- und Bausparverträge einzubeziehen sind. Die Kläger machten für das Jahr 2012 Unterhaltszahlungen an ihren Sohn als außergewöhnliche Belastungen geltend. …
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