Finanzgericht erleichtert Verlustabzug bei Ferienhäusern
20160208CET183216+0100 Finanzgericht erleichtert Verlustabzug bei Ferienhäusern Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses können selbst dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln in seinem Urteil vom 17.12.2015 selbst für den Fall angenommen, dass der Eigentümer sich eine Eigennutzung zunächst vorbehalten hat und diese erst nachträglich ausgeschlossen wird. …
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