Vermietung: Beseitigung der von Mietern hinterlassenen Schäden führt zu Werbungskosten
20160308CET220921+0100 Vermietung: Beseitigung der von Mietern hinterlassenen Schäden führt zu Werbungskosten Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat entschieden, dass Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. In dem vom FG Düsseldorf entscheidenen Fall kam es zwischen Vermieter und Mieterin zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung in deren Folge der Vermieter das Mietverhältnis kündigte. …
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