Verluste aus der Veräußerung unentgeltlich erworbener Anteile sind berücksichtigungsfähig
20160425CEST184252+0100 Verluste aus der Veräußerung unentgeltlich erworbener Anteile sind berücksichtigungsfähig Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat entschieden, dass ein Verlust aus der Veräußerung eines unentgeltlich erworbenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft steuerlich zu berücksichtigen ist, sofern der Rechtsvorgänger den Anteil mit Einkünfteerzielungsabsicht erworben und gehalten hatte. Der Kläger hatte schon wenige Tage, nachdem er den Anteil am Stammkapital einer GmbH mit notariellem Schenkungs- und Übertragungsvertrag übertragen bekommen hatte, diesen Anteil an eine Kapitalgesellschaft veräußert, deren Alleingesellschafter er selbst war. …
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