Keine Anwendung des Splittingtarifs auf nichteheliche Lebensgemeinschaft
20160719CEST203156+0100 Keine Anwendung des Splittingtarifs auf nichteheliche Lebensgemeinschaft Das Finanzgericht (FG) Münster hat klar gestellt, dass der Splittingtarif nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften gilt. Die Kläger, die nicht miteinander verheiratet sind, leben mit ihren drei gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. …
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