Rechtsbehelfsbelehrung muss auf elektronische Einreichungsmöglichkeit hinweisen
20171013CEST194033+0100 Rechtsbehelfsbelehrung muss auf elektronische Einreichungsmöglichkeit hinweisen Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn sie nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hinweist, entschieden jetzt die Richter am Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht. Die Einspruchsfrist betrage dann ein Jahr. …
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