Zum Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung
20140514CEST131857+0100 Zum Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung Auf ein Anschaffungsdarlehen gezahlte nachträgliche Schuldzinsen können auch im Fall einer nicht steuerbaren Veräußerung der vormals vermieteten Immobilie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Der Kläger war an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, die im Jahr 1996 ein Mehrfamilienhaus errichtete. …
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