FG Hamburg entscheidet zu vergeblichen Anschaffungskosten
20141001CEST150745+0100 FG Hamburg entscheidet zu vergeblichen Anschaffungskosten Anschaffungskosten, einschließlich der Anschaffungsnebenkosten einer Vermögensanlage, gehören nicht zu den abzugsfähigen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das gilt auch für vergebliche Anschaffungskosten. …
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