Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung von gewerblichen Einkünften
20150211CET173234+0100 Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung von gewerblichen Einkünften Die Einkünfte einer freiberuflich tätigen GbR, die in geringem Umfang gewerblich tätig ist, werden nicht insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert, wenn die gewerblichen Umsätze eine Bagatellgrenze von 3 Prozent der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 Euro nicht übersteigen. Im Streitfall waren die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter tätig. …
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